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Gemeindenachrichten

Freitag, 29.02.2008

Wer will Schöffe oder Jugendschöffe werden?

Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen werden erstellt

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2005 – 2008 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2008. Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen und dem zuständigen Amtsgericht Karlsruhe-Durlach zuzuleiten bzw. dem Landratsamt geeignete Personen für das Amt der Jugendschöffen zu benennen.
Die nun fünfjährige Amtszeit beginnt am 1.1.2009 und endet am 31.12.2013.


Für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde besteht die Möglichkeit einer Selbstwerbung mit Hilfe des Bewerbungsformulars. Bei Interesse füllen Sie dieses bitte vollständig aus und senden es an die Gemeinde zurück. In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Was macht ein Schöffe eigentlich?

Schöffen sind ehrenamtliche Richter ohne Roben und Jurastudium. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter beim Amtsgericht. Gemeinsam mit dem Richter beurteilen sie die Tat des Angeklagten und setzen das Strafmaß fest. Schöffen tragen entscheidend dazu bei, dass Urteile tatsächlich "im Namen des Volkes" ausgesprochen werden.

Was zeichnet einen Schöffen aus?

Neben den gesetzlichen Voraussetzungen, wie Mindest- und Höchstalter, gesundheitliche Eignung, etc., soll das Amt von Frauen und Männern ausgeführt werden, die sich durch soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Gerechtigkeitssinn und Urteilsvermögen auszeichnen.

Wie oft muss ein Schöffe sein Amt ausüben und wird er dafür entschädigt?

Der Schöffe wirkt bis zu 12 Mal im Jahr bei Verhandlungen mit. Da eine Sitzung aber mehrere Fortsetzungstermine haben kann, muss ein Schöffe auch häufiger erscheinen. Der Arbeitgeber muss ihn dazu freistellen. Schöffen erhalten eine entsprechende Aufwandsentschädigung.

Schreiben Sie uns eine Nachricht an gemeinde@weingarten-baden.de, falls Sie weitere Fragen haben oder rufen Sie uns an (0 72 44 - 70 20 14 oder 0 72 44 - 70 20 15). Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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