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Smiley Burgstr. 2011

Dienstag, 06.12.2011

Bringen Sie den Smiley zum Lächeln!

Freuen Sie sich auch, wenn der leuchtende Smiley in der Burgstraße Sie anlacht? Wir uns auch. Dann sind Sie nämlich nicht zu schnell gefahren. Sie haben die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten.

Damit Sie noch öfters lächelnde Gesichter sehen, haben wir für Sie eine Übersicht über die allgemein geltenden Geschwindigkeitsregeln zusammengestellt.


Innerhalb der Ortsgrenzen dürfen Sie maximal 50 km/h fahren. Verkehrsschilder zeigen Ihnen an, an welchen Stellen Sie noch langsamer fahren müssen. Zum Beispiel mit Tempo 30. Das gilt aktuell in ganz Weingarten, mit Ausnahme der beiden übergeordneten Straßen L 559 (Ringstraße) und B 3 (Durlacher und Bruchsaler Straße), sonst ist in allen Straßen nur 30 km/h zulässig.

Lediglich Schrittgeschwindigkeit, also maximal 7 km/h dürfen Sie im verkehrsberuhigten Bereich fahren.

Außerhalb der geschlossenen Ortschaft gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t auf der Landesstraße Tempo 100 km/h. Auf der Autobahn gibt es zwar keine allgemein gültige Höchstgeschwindigkeit, aber die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h. Denken Sie daran: je schneller Sie fahren, desto länger wird der Bremsweg und desto mehr Power hat Ihr Fahrzeug bei einem Unfall. Sie schützen sich selbst, wenn Sie langsamer fahren und die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Und Sie schonen Ihren Geldbeutel.

Dass Sie Ihre Fahrweise der Verkehrsdichte, der Witterung, den Sichtverhältnissen, dem Fußgängerverkehr und sonstigen Gegebenheiten anpassen, ist selbstverständlich. Rücksichtnahme im Verkehr ist wie Schmieröl im Getriebe der Gesellschaft. Der Smiley freut sich, wenn er Ihnen zulächeln kann.

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