Gemeindenachrichten Dienstag, 06.09.2011 Warum darf man nicht auf der linken Fahrbahnseite parken?Weil es verboten ist. Das sagt die Straßenverkehrsordnung.
Die zweite Begründung ist schon etwas einleuchtender, denn sie beinhaltet, dass dadurch der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine Einbahnstraße...
... und der Betreffende bekomme plötzlich das Gefühl, ein „Geisterfahrer“ zu sein.
Die dritte Begründung ist, dass es beim Ausparken leicht zu gefährlichen Konfrontationen mit dem Gegenverkehr sowie mit Fußgängern und Radfahrern kommen kann. Genug Gründe, besser nicht „falsch herum“ zu parken – und kein Verwarnungsgeld zu riskieren!
Nur eine Ausnahme lässt das zu: wenn es sich tatsächlich um eine Einbahnstraße handelt und wenn diese breit genug ist. Dann kann auf beiden Seiten geparkt werden, aber es ist zu beachten, dass eine Fahrbahnbreite von 3 m übrig bleibt. Seitenanfang | Seite drucken |