Gemeindenachrichten Dienstag, 06.09.2011 Jeder Verkehrsteilnehmer hat ein Recht auf RücksichtnahmeDas gilt besonders für die Schwächsten unter ihnen, nämlich die Fußgänger - Liebe Autofahrer, stellen Sie sich vor, Sie fahren beispielsweise auf einer Kreisstraße...
... und plötzlich taucht auf der rechten Seite eine Baustelle auf, die die halbe Fahrbahnbreite einnimmt und Sie zwingt, auf die Gegenfahrbahn auszuweichen.
Kommt mal vor. Aber stellen Sie sich vor, das begegnet Ihnen alle paar Kilometer. Fühlen Sie sich da nicht sehr behindert, in Ihrer Fahrt eingeschränkt und letztlich auch gefährdet?
Wenn Sie sich das vorstellen können, dann können Sie sich auch vorstellen, wie sich Fußgänger fühlen, die häufig auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil geparkte Fahrzeuge Ihnen den Bürgersteig versperren. Zu den Fußgängern gehören aber auch Mütter mit Kinderwagen, Kinder auf Fahrrädchen und Senioren, die einen Rollator benützen. Alle diejenigen sind Verkehrsteilnehmer, die ebenfalls das Recht haben, den ihnen gesetzlich zugewiesenen Verkehrsraum zu benützen und darüber hinaus besonderen Schutzes bedürfen.
Parken auf dem Gehweg ist keine Kleinigkeit, die nichts ausmacht, sondern eine ernsthafte Gefährdung.
Da aber die Parkplatznot in Weingarten eher schlimmer als besser wird, wurde bislang das Parken auf dem Gehweg geduldet, sofern die Bürgersteige breit genug waren. Und dieses „breit genug“ ist eindeutig definiert: Es muss eine Gehwegbreite von 1,20 m übrig bleiben. Natürlich haben Sie keinen Zollstock dabei, aber Sie haben etwas Augenmaß und guten Willen. Und das reicht schon. Wenn 1,20 m zwischen Wand und Auto (Rückspiegel mit berücksichtigt) frei bleiben, so dürfen Sie mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken. Mit vier Rädern geht gar nicht und ist grundsätzlich unzulässig, das gilt auch für Fahrzeuge über 2,8 t Gesamtgewicht.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, diese Hinweise auch im eigenen Interesse zu beachten. Bedingt durch die Vielzahl der berechtigten Beschwerden in jüngster Zeit wird auch der Gemeindliche Vollzugsdienst in Zukunft die Einhaltung dieser Vorgaben verstärkt kontrollieren und Verstöße ahnden. Seitenanfang | Seite drucken |