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Behindertenparkplatz Rathausplatz

Donnerstag, 08.09.2011

Schwerbehindertenparkplatz jetzt besser zugänglich

Der Schwerbehindertenparkplatz neben dem Bachgeländer auf der Nordseite der Bahnhofstraße wurde entfernt und auf den gegenüberliegenden Parkplatz neben die Einfahrt zum Rathausplatz verlegt.


Auf dem bisherigen Parkplatz unmittelbar neben dem Geländer war es für stark gehbehinderte Personen schwer, ins Auto einzusteigen, weil der Platz relativ schmal war und die Tür nicht weit genug geöffnet werden konnte. Der eigens zu diesem Zweck verbreiterte Parkplatz ermöglicht jetzt einen Zugang von beiden Seiten, so dass Personen mit Rollstuhl oder erheblicher Beeinträchtigung besser und sicherer ein- und aussteigen können.

Dieser Parkplatz ist nur für Personen mit dem blauen EU-Parkausweis zugelassen. Wer unberechtigterweise dort parkt, muss mit Verwarnungsgeld rechnen, der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert in diesem Bereich sehr streng.

Selbstverständlich gilt das auch für die anderen Schwerbehindertenparkplätze. Die Betroffenen, die über einen Ausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) verfügen, sind auf diese Parkplätze angewiesen, denn nur sie ermöglichen ihnen die nötige Bewegungsfreiheit.

Eine Nichtbeachtung ist eine grobe Rücksichtslosigkeit und außerdem eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 35,-- € bestraft wird.

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