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Donnerstag, 14.07.2011

Informationen aus dem Gemeinderat

Verschiedene Themen hatte der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten in seiner Sitzung am vergangenen Montag auf der Tagesordnung. Die wichtigsten hiervon geben wir nachstehend in Kurzform bekannt:


Zweite Änderung des Bebauungsplans "Südlich der Ringstraße"

Auch nach der zweiten Offenlage verbleibt es im Bebauungsplan „Südlich der Ringstraße“ bei den Änderungen, die der Gemeinderat in der April-Sitzung beschlossen hat. Es ging in allen Fällen um Anpassung des Baufensters an die jeweiligen Bauvorhaben, um Traufhöhen, Garagen oder Neuaufteilung des Baufensters. Stadtplanerin Dorothee Wiesehügel fasste in jüngster Sitzung noch einmal die Eckdaten zusammen und erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen der dortigen Angrenzer. Einschränkende Stellungnahmen von Behörden gab es keine. Insgesamt werde der planerische Grundgedanke durch die beschlossenen punktuellen Änderungen nicht beeinträchtigt. Fast alle Einwendungen und Änderungswünsche wurden als unbegründet angesehen und in nahezu allen Fällen hieß es: „Es bleibt beim bisherigen Planentwurf“. Beispielsweise wünschten die Reihenhausbesitzer der Josef-Wolf-Straße einen Weg hinter dem Haus. Dem brauche nach Aussage von Wiesehügel nicht entsprochen zu werden, da zwei Rettungswege gewährleistet seien. Ebenfalls erläuterte die Planerin, die Sorge der Besitzer von Niedrigenergiehäusern, durch die Genehmigung einer nachbarlichen Grenzbebauung erhalte das eigene Haus nun zu wenig Sonneneinstrahlung, sei unbegründet. Eine Computersimulation habe das klar ergeben. Auch die bisherigen Schallschutzmaßnahmen seien ausreichend. Die von Grundstücksbesitzern gewünschte Erhöhung der Stellplätze pro Wohneinheit könne nicht genehmigt werden, da sonst alle Anwohner zwei Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachweisen müssten, was eine Härte bedeute. Der Bitte um Verbreiterung eines Baufensters von 8,5 auf neun Meter werde nachgekommen. Ein Bauherr aus der Pfarrer-Nikolaus-Straße fürchtet um die Gesamtqualität seines Wohngebiets, wenn weitere Reihenhäuser die Belegung verdichten. Dem sei nicht so, war zu hören. Es seine keine weiteren Hausgruppen geplant. Einzig die Dachneigung rief Diskussion im Gemeinderat hervor. Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, die Dachneigung für das gesamte Gebiet für Satteldächer und Pultdächer auf 12 bis 45 Grad festzusetzen, beschloss das Gremium eine Mindestneigung für alle Dachformen von 16 Grad. Der anschließende Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig.

Keine Überführung am Bahnübergang Häcker!

Schon mehrfach hat der Weingartner Gemeinderat bekundet, für eine Trassenführung am Bahnübergang Häcker komme einzig und allein nur eine Straßenunterführung und keine Brücke für den Autoverkehr – „eindeutig: Straße unter der Schiene“ – in Frage. Doch waren diese Äußerungen bisher nur Willensbekundungen, noch nie wurde ein formeller Beschluss gefasst. Bürgermeister Eric Bänziger erklärte, um gegenüber den Verfahrensbeteiligten entsprechend argumentieren zu können, sei ein dementsprechendes Votum des Gemeinderates erforderlich. Damit solle ein eindeutiges Signal an die Planer gesetzt werden, dass nur einer Unterführung zugestimmt werde. Diesem Manko wurde in jüngster Sitzung abgeholfen. Der einstimmigen Abstimmung war ein Antrag der WBB auf Erweiterung der Beschlussfassung vorausgegangen. Bettina Lichter trug vor, im Fall, dass die Neutrassierung der L 559 im Planfeststellungsverfahren als Brücke aufgenommen werde, sei es konsequent, das ganze Vorhaben abzulehnen. Bänziger nahm die Formulierung als Erweiterung des Antrags auf, aber die Mehrheit der Gemeinderäte lehnte das ab. Es sei „politisch unklug“, sagte Erich Völker (CDU), denn dann gebe es hinterher gar keine Straße. Weingarten brauche diese aber unbedingt. Monika Lauber (Grüne) fand diesen Vorschlag der WBB „die logische Konsequenz“, die SPD dagegen wollte ihn erst prüfen. Wolfgang Wehowsky meinte, mit Blick auf die Aussage der Landesregierung, derzeit seien keine Gelder für Ortsumfahrungen vorgesehen, sei zu befürchten, dass mit diesem Antrag der WBB das Straßenprojekt für immer gekippt werde. Die Räte lehnten den Antrag der WBB mehrheitlich ab und beschlossen dann einstimmig, vorerst bei der vorgesehenen Formulierung, „Forderung nach einer Unterführung“, zu bleiben.

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