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Freitag, 01.07.2011

An der Ampel - „Bei Rot bleibe stehen, bei Grün darfst Du gehen.“

So lernen es die Kinder im Kindergarten und der einfache Reim sollte sich ihnen für ihr Leben lang einhämmern. Weit gefehlt. Fast täglich kann man Verstöße gegen diese Regel beobachten.


Unter den Fußgängern sind es vor allem jüngere Erwachsene, die sich für selbständig halten und frei in ihrer Entscheidung, wann sie die Straße überqueren wollen. Schon eher unverständlich ist, dass auch mitunter ältere Menschen die Ampel nicht beachten, sondern bei Rot überqueren, oder einige Meter neben dem Überweg, obwohl gerade sie des besonderen Schutzes einer Ampel bedürften.

Aber geradezu unverantwortlich ist diese Haltung der Erwachsenen, wenn Kinder in der Nähe sind. Denn für Kinder haben die Erwachsenen eine Vorbildfunktion, die sich unbewusst überträgt. Gehen Sie bei Rot über die Straße, so nehmen Ihre Kinder für sich dasselbe Recht in Anspruch. Es ist kaum vermittelbar, dass Kinder warten sollen und Erwachsene nicht.

Für Autofahrer gilt natürlich dasselbe: Rot hat nur eine einzige Bedeutung und die heißt „Anhalten“.

Entsprechend scharf werden Verstöße gegen diese Regel vom Gesetzgeber geahndet: Fahren Sie als Autofahrer über eine rote Ampel, die schon länger als eine Sekunde Rot zeigt, bekommen Sie einen Monat Fahrverbot, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 200,-- €.

Haben Fußgänger und Autofahrer an einer Kreuzung gleichzeitig Grün, so müssen Sie als abbiegender Autofahrer den Fußgängern Vorfahrt gewähren.

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