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Donnerstag, 09.06.2011

Das Halten im Bereich von scharfen Kurven ist unzulässig

Das Ordnungsamt teilt mit: -„Das Halten im Bereich von scharfen Kurven ist unzulässig“ heisst es in der Straßenverkehrsordnung. Nachvollziehbar, oder nicht? Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor:


Ein Pkw hält, warum auch immer, genau im Scheitelpunkt der Kurve der B 3, beispielsweise, weil er vielleicht im nahe gelegenen Geschäft etwas kaufen will. Sie fahren in Richtung Karlsruhe und sind nun gezwungen, an dieser Stelle auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Können Sie gut sehen? Nein? Ausweichen müssen Sie trotzdem, denn Sie müssen ja weiterfahren.

Dass an dieser und an anderen scharfen Kurven nicht gehalten werden darf, ist doch einleuchtend? Dabei kommt es letztendlich nicht darauf an, ob Übersichtlichkeit gewährt ist oder nicht. Denn das entscheidet nicht der einzelne Fahrer.

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