GEMEINDE WEINGARTEN / BADEN |
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GemeindenachrichtenDonnerstag, 09.06.2011 Das Halten im Bereich von scharfen Kurven ist unzulässigDas Ordnungsamt teilt mit: -„Das Halten im Bereich von scharfen Kurven ist unzulässig“ heisst es in der Straßenverkehrsordnung. Nachvollziehbar, oder nicht? Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Ein Pkw hält, warum auch immer, genau im Scheitelpunkt der Kurve der B 3, beispielsweise, weil er vielleicht im nahe gelegenen Geschäft etwas kaufen will. Sie fahren in Richtung Karlsruhe und sind nun gezwungen, an dieser Stelle auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Können Sie gut sehen? Nein? Ausweichen müssen Sie trotzdem, denn Sie müssen ja weiterfahren. |
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