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Streckenverbot

Dienstag, 26.04.2011

Wissen Sie, was ein „Streckenverbot“ ist?

Tempo-30-Zonen und andere
In einer Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung – beispielsweise Tempo 30 – gilt die Beschränkung innerhalb des Bereichs zwischen den Anfang- und Ende-Schildern.


Eine solche Tempo-30- Zone kann auch durchaus mehrere Straßenzüge umfassen.

In Weingarten sind beispielsweise alle Straßen im alten Ortskern einschließlich der Bahnhofstraße darin einbezogen, nicht aber die B 3.

Denn für Durchgangsstraßen besteht grundsätzlich kein Tempo 30, sondern nur an bestimmten Stellen. Beispielsweise ist ein Abschnitt in der Burgstraße auf Höhe des Kindergartens „Höhefeld“ so ausgewiesen, ebenfalls auf der Ringstraße in Höhe der Wiesenstraße.

Auf diesen Strecken ist es verboten, schneller zu fahren, also handelt es sich hier um ein „Streckenverbot“. Dieses gilt nur an der durchgehenden Straße, aber nicht mehr nach dem Abbiegen.

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