GEMEINDE WEINGARTEN / BADEN

Logo Weingarten
Gemeinde Weingarten

Marktplatz 2
76356 Weingarten
Tel.: 07244 / 7020-0
gemeinde@weingarten- baden.de

Gemeindenachrichten

Verkehrsberuhigter Bereich

Samstag, 30.04.2011

Kleines Verkehrsbrevier

Hier darf gespielt werden - Die Zeiten, in denen Fußgänger einem sich nähernden Auto noch gehörigen Respekt erwiesen, sind längst vorbei. Mit steigenden Fahrzeugzahlen hat der Gesetzgeber Fußgängern ein gesteigertes Schutzbedürfnis zugestanden.


Es entstand der Verkehrsberuhigte Bereich.

In Weingarten erstreckt sich dieser auf beiden Seiten der Bahnhofstraße zwischen Marktbrücke und Hartmannsbrücke, ebenfalls gehören die Apothekenstraße, die Kirchstraße, das Baugebiet „Südlich der Ringstraße“, das Neubaugebiet „Lohmühlwiesen“ und andere dazu.

Einen verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnet ein blaues Schild, auf dem unter anderem ein Kind mit einem Ball abgebildet ist. Das signalisiert: „Hier dürfen Kinder spielen“ und darum wird dieser Bereich umgangssprachlich auch „Spielstraße“ genannt. Trotz der Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer sind dennoch Regeln zu beachten:

  • Für alle Fahrzeugführer gilt Schrittgeschwindigkeit. „Langsam“ fahren ist demnach schon zu schnell. Fahrzeugführer dürfen Fußgänger nicht gefährden. Diese dürfen zwar die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, aber den Fahrverkehr nicht behindern.
  • Geparkt werden darf nur in gekennzeichneten Flächen, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen.
  • Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs und Einfahren in die „Hauptstraße“ muss den Fahrzeugen dort Vorfahrt gewährt werden. „Rechts vor links“ gilt also an solchen Stellen ausdrücklich nicht.

Hält jeder diese Regeln ein, so sind verkehrsberuhigte Bereiche angenehme Aufenthaltsorte, die wesentlich zur Lebensqualität einer Gemeinde beitragen.

Seitenanfang | Seite drucken

© 2012 Gemeinde Weingarten / Baden