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Mittwoch, 16.02.2011

Hinweise zur Landtagswahl am 27. März 2011

Am 27. März 2011 wird die Landtagswahl in Baden-Württemberg stattfinden. Die Abgeordneten des 15. Landtags von Baden-Württemberg werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.


Es gelten die Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre sind und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen.

Jeder Wähler hat nur eine Stimme und wählt damit in seinem Wahlkreis einen Kandidaten. Es gibt also keine Zweitstimme für Landeslisten wie bei Bundestagswahlen. Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen in 70 Wahlkreisen. Wer in einem dieser Wahlkreise die meisten Stimmen bekommen hat, ist gewählt, erhält also ein Direktmandat (Persönlichkeitswahl). Zu bestimmen sind aber mindestens 120 Landtagsabgeordnete, d.h., in einem zweiten Schritt werden die noch zu vergebenden mindestens 50 Sitze verteilt. Hat eine Partei mehr Direktmandate errungen als ihr nach der Sitzzuteilung (Verhältniswahl) zustehen, so behält sie diese sozusagen überzähligen Sitze – man nennt das Überhangmandate. Damit aber das Gesamtverhältnis wieder stimmt, werden anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate zugeteilt. Überhang- und Ausgleichsmandate können dafür sorgen, daß sich die Zahl der Abgeordneten auf über 120 erhöht – im derzeitigen Landtag auf 139.

Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten

In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg zugestellt. Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden alle Wahlberechtigten, die zum Stichtag, 20.02.2011, in der Gemeinde Weingarten (Baden) mit ihrer einzigen Wohnung oder, falls mehrere Wohnungen bestehen, mit Hauptwohnung gemeldet sind. Neben diesem Kriterium ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis – und damit für die Wahlberechtigung – allerdings, dass sie am Wahltag Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Sofern Sie wahlberechtigt sind und wider Erwarten bis 06.03.2011 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben oder ihre Karte unrichtige Angaben enthält, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro, Tel.: 70 20 63 in Verbindung.

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