GEMEINDE WEINGARTEN / BADEN |
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Gemeindenachrichten![]() Freitag, 24.12.2010 Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von FachwerkhäusernIn der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern (neue Regelung seit 1.10.2009) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten (§ 23 Abs.1 der 1. SprengV). Bitte beachten Sie, dass besonders im Ortskern von Weingarten viele Fachwerkbauten vorhanden sind. Wir weisen darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres gestattet ist (diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine). |
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