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Gemeindenachrichten

Dienstag, 14.12.2010

Informationen aus dem Gemeinderat

Verschiedene Themen hatte der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten in seiner Sitzung am 07.12.2010 auf der Tagesordnung. Die wichtigsten hiervon geben wir nachstehend in Kurzform bekannt:


Gründung einer Bürgerstiftung

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dem Beispiel anderer Kommunen folgend, die Gründung einer Bürgerstiftung in Weingarten zu unterstützen. Ziel dieser Stiftung ist es Kapital zu sammeln und zum Vorteil der örtlichen Einrichtungen in den verschiedensten Bereichen wie Kultur, Ortsverschönerung, Kinderbetreuung, Bildung oder auch im Bereich der Sozialen Hilfen und des Sports einzusetzen. Darüber hinaus wird die künftige Bürgerstiftung auch das Anwesen „Fränkischer Hof“ der Familie Trauboth im Sinne des Stifters und der Gemeinde verwalten. Neben der Einbringung eines einmaligen Betrages zur Gründung der Stiftung, wird die Gemeinde die Stiftung überwiegend ideell unterstützen. Die eigentlichen Stifter müssen aus der Bürgerschaft kommen, so dass es nun darum geht, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und auch Firmen zu finden, die bereit sind, mit jeweils 1.000 € Gründungsstifter zu werden. Nach Erreichen des Gründungskapitals von 100 TEUR wird eine Stifterversammlung einberufen, welche die Satzung der Stiftung beschließen wird und anschließend die Organe des Stifterrats und des Vorstands wählt.

Künftiges Erhebungs- und Umstellungsverfahren für die gesplittete Abwassergebühr festgelegt

Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11. März 2010 ist der Frischwassermaßstab als ausschließliche Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühr nicht mehr zulässig. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Novembersitzung beschlossen, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 einzuführen. Der neue Gebührenmaßstab setzt sich dabei aus der Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter bezogener Frischwassermenge und aus der Niederschlagsgebühr pro Quadratmeter versiegelte und bebaute Grundstücksfläche zusammen. Der Gemeinderat beschloss nun die Vergabe der mit dem neuen Verfahren verbundenen Aufträge in Höhe von rd. 60.000 €. Demnach wird die erforderliche Befliegung des Gemeindegebietes vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg und die Flächenermittlung und Erfassung sowie Pflege der Daten von der Umwelt- und Energieagentur des Kreises Karlsruhe durchgeführt. Die Gebührenkalkulation wird von der Fa. Allevo erarbeitet, die bisher schon die Kalkulationen für die Gemeinde berechnet.

Turmberg-Rundschau wird wieder in Weingarten gedruckt

Nachdem der Gemeinderat im Mai dieses Jahres beschlossen hatte, den Druck und Vertrieb der Turmberg-Rundschau neu auszuschreiben, lagen nunmehr die Ausschreibungsergebnisse vor. Insgesamt waren drei Leistungsverzeichnisse eingegangen, wobei das Angebot der örtlichen Fa. DG Druck u.a. aufgrund der Anzahl der Vierfarbseiten (komplett), des späteren Annahmeschlusses und der Anzahl der Vollverteilung sowie der Freiseiten für den Textbereich den Zuschlag bekam. Damit wird die Turmberg-Rundschau ab Januar wieder von der DG Druck gedruckt und verteilt werden. Zusätzlich wird es künftig eine Online-Ausgabe des Amtsblattes geben. Selbstverständlich wird für die Verfasser der Berichte und Vereinsnachrichten auch nach wie vor ein Online-Artikel-System angeboten. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vereinsverantwortlichen werden in den nächsten Tagen weitere Informationen erhalten.

Erbbauzinsen an Grundstücken der Gemeinden werden angepasst

Die Gemeinde hat derzeit 176 bestehende Erbbaurechte. Die letzte Anpassung der Erbbauzinsen datiert aus dem Jahre 1982, obwohl dies rein rechtlich alle drei Jahre möglich ist. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat nach eingehender Vorberatung nun beschlossen, die Erbbauzinsen für Verträge mit Anpassungsklausel entsprechend zu erhöhen. Bei Anfragen bzgl. der Verlängerung eines Erbbauvertrages wird zudem eine Vertragsverlängerung von 20 Jahren mit einem neuen vergünstigten Erbbauzins von 4 % (statt 5%) des Bodenwertes und neuen Wertanpassungsklauseln angeboten. Gleichzeitig werden die Erbbauberechtigten mit den Anschreiben über die Erbbauzinserhöhung zum wiederholten Male ein Kaufangebot erhalten. Die bestehenden 12 Erbbaurechte für die Vereine werden von der Erhöhung ausgenommen. Entgegen der Information in den BNN kann die Verwaltung die Anpassung der Erbbauzinsen nicht zum 01.01.2011, sondern erst zum 01.04.2011 umsetzen.

Weitere über- und außerplanmäßige Ausgaben wurden genehmigt

Im Vollzug des Haushaltsplanes 2010 sind zum Ende des Jahres einige über- und außerplanmäßige Ausgaben festzustellen, die vom Gemeinderat nun genehmigt wurden. Es handelt sich dabei insbesondere um Mehrausgaben in den Bereichen Landschaftspflege, Kleinkindbetreuung, Straßenbeleuchtung, Gewerbesteuerumlage und Umbau E-Bau zur Mensa. Gleichzeitig konnten auch gegenüber dem Haushaltsansatz höhere Einnahmen bei der Einkommen- bzw. Gewerbesteuer erzielt werden, so dass die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben gewährleistet ist.

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