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Mittwoch, 19.11.2008

Geänderter Bebauungsplan „Kirchberg-Mittelweg“ tritt in Kraft

Landratsamt bescheinigt Gemeinde sachgerechte Berücksichtigung des Fledermausschutzes/ Umlegungs-Infoveranstaltung im Frühjahr 2009

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.7.2008 gefasste Änderung des seit dem Jahre 1972 rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Kirchberg-Mittelweg“ kann nunmehr in Kraft treten (s. amtliche Bekanntmachung in der Ausgabe 47 der Turmbergrundschau). Der Eintritt der Rechtsverbindlichkeit wurde seinerzeit zurückgestellt, nachdem der Gemeinderat den obigen Satzungsbeschluss mit der Maßgabe verbunden hatte, mit den Naturschutzbehörden Ersatz-Nahrungshabitate für Fledermäuse abzustimmen.

Die im Dezember letzten Jahres in Kraft getretene Novelle des Artenschutzrechts zum Schutz der besonders bzw. streng geschützten Arten wie z.B. Eidechsen, Hirschkäfer, Glattnatter, Fledermäuse etc. machte es erforderlich, Untersuchungen zur Fledermausfauna für dieses Baugebiet durchzuführen.
Die insgesamt sechs nächtlichen Begehungen durch eine Fledermausexpertin haben ergeben, dass das Gebiet aufgrund seines Strukturreichtums und eines ergiebigen Insektenangebots einen sehr hohen Stellenwert für mehrere Fledermauskolonien hat. Nach mehreren sehr intensiv geführten Gesprächen mit Landratsamt und Regierungspräsidium hat inzwischen das Landratsamt der Gemeinde bestätigt, dass keine Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorliegen. Damit stehen der Gemeinde für die künftige Erschließung und den Bauherren für ihre künftigen Bauvorhaben keine rechtlichen Hindernisse entgegen.

Die Bestätigung des Landratsamts ist allerdings mit der Maßgabe verbunden, dass die im Gutachten beschriebenen Schutz-, Vermeidungs- und Aufwer-tungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Zum einen sind dies Schutzmaßnahmen durch Festsetzungen innerhalb des Plangebiets wie z.B. einseitige Straßenbebauung, Sicherung der Flugschneisen, teilweise Freilegung des Steinbruchs, Offenlegung Felsspalten, Bepflanzung von Stützmauern, Erhalt zusammenhängender naturnaher Flächen etc.
Zum andern sind durch die Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen sowie von Hecken und Feldgehölzen etc. Ersatz-Nahrungshabitate für die Fledermäuse im Anschluss an das Bebauungsplangebiet zu schaffen.

Die Verwaltung hat hierzu bereits in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit Grundstückseigentümern zum Erwerb bzw. zur Anpachtung entsprechender Flächen geführt.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen -voraussichtlich im Frühjahr 2009- wird gewährleistet, dass bei Beginn der Bauarbeiten ein funktionsfähiges Ersatz-Nahrungshabitat für die Fledermäuse vorhanden ist. Das Landratsamt wird die Ausführung dieser Maßnahmen im Rahmen eines Monitorings (Erfolgskontrolle) überwachen.

Mit der Rechtskraft dieser Bebauungsplan-Änderung hat damit ein Verfahren seinen Abschluss gefunden, das seit dem Neubeginn des Planänderungsverfahrens im Jahre 1999 von zahlreichen städtebaulichen Entwürfen, Untersuchungen schalltechnischer, bodenmechanischer und verkehrstechnischer Art sowie einer sehr intensiven Bürgerbeteiligung geprägt war. Insbesondere auch die umweltrechtlichen Belange mit dem zuletzt noch abzuarbeiten Artenschutz (Fledermausschutz) beherrschten zunehmend die Diskussion.


Wie geht es mit der Baureifmachung dieses Gebiets weiter ?

Die Vorbereitungen für das erforderliche Umlegungsverfahren auf der Basis des geänderten Bebauungsplans sind in vollem Gange.

Die nächsten Verfahrensschritte stellen sich voraussichtlich wie folgt dar:

a) Neu-Anordnung der Umlegung durch öffentlichen Gemeinderatsbeschluss (Januar 2009)

b) Anhörung der Eigentümer in Form einer Infoveranstaltung (Februar/März 2009)

c) Neu-Einleitung der Umlegung durch Umlegungsbeschluss der Umlegungsstelle (Landratsamt) unter Aufhebung des ursprünglichen Umlegungsbeschlusses von 1972 (April 2009)

d) Erörterung des Entwurfs des Umlegungsplans über die vorgesehene Zuteilung mit den Eigentümern (Frühsommer 2009)

Mit der Frage eines evtl. Ankaufs der Grundstücke, die nicht oder überwiegend nicht in das Umlegungsgebiet aufgenommen werden bzw. eines Ausgleichs in anderer Weise wird sich der Gemeinderat im Frühjahr 2009 befassen. Hierzu wird die Verwaltung einen Vorschlag ausarbeiten.

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