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Mittwoch, 06.08.2008

Historisches Ereignis - Bebauungsplanverfahren nimmt nach Jahrzehnten ein Ende

Änderung des Bebauungsplans „Kirchberg-Mittelweg“ als Satzung beschlossen

Wie ändert man einen seit 36 Jahren bestehenden Bebauungsplan in einem Baugebiet, in dem seit Jahrzehnten viele sogenannte „Alteigentümer“ ihre Grundstücke bebaut haben, auf der anderen Seite jedoch Eigentümer von nicht bebaubaren Grundstücken auf die Zuteilung entsprechender Bauflächen warten?
Nicht nur die Besonderheiten des Baugebietes „Kirchberg-Mittelweg“ mit seiner Hanglage, sondern vor allem auch die Abwägung dieser Interessenslagen machten die Antwortfindung zu einem langwierigen komplexen Prozess, der nun im letzten Monat sein Ende fand und damit ein „Stückchen Historie“ schreibt, wie Bürgermeister Klaus-Dieter Scholz in der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Juli in der Kleiberit-Arena betonte.


Wie in Ausgabe 30 der Turmbergrundschau unter der Rubrik ´Aus dem Gemeinderat` berichtet, konnte bei drei Gegenstimmen die Änderung des Bebauungsplans „Kirchberg-Mittelweg“ als Satzung beschlossen werden. Zur Geschichte in Kürze: eine überwiegend extreme Hanglage im Gebiet „Kirchberg-Mittelweg“ machte eine Erschließung nur mit einem entsprechend hohen Kostenaufwand realisierbar. Dies und die Absicht, den Bebauungsplan in eine zeitgemäße Form zu bringen, waren im Jahre 1982 Anlass, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. 1987 fand dann eine Bürgerbeteiligung statt. Bei der anschließenden Beratung zum Bebauungsplanentwurf traten im Juni 1988 Bedenken wegen der geplanten Straßenführung und der Hangbebauung auf. Seit diesem Zeitpunkt stagnierte das Änderungsverfahren und wurde erst im Jahre 1999 wieder aufgenommen.

Neuer Anlauf im Jahre 1999

Die Gemeinde startete einen neuen Anlauf und entschied sich nach einem vorangegangenen städtebaulichen Wettbewerb, den Bebauungsplan „Kirchberg-Mittelweg“ entsprechend zu ändern und das Baugebiet insgesamt einer Bebauung zuzuführen.

Bei der am 29. März 2001 erstmals nach neuem Recht durchgeführten „vorgezogenen Bürgerbeteiligung“ gingen vielfältige Anregungen zu Bodenbeschaffenheit, Bebaubarkeit, Verkehrswegeführung und zu den Umlegungs- und Erschließungskosten ein. Diese wurden ins weitere Verfahren miteinbezogen und haben ebenso wie die aus einem neuen Umweltverträglichkeitsgesetz resultierende und bisher nicht relevante naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsproblematik eine Änderung des Entwurfes notwendig gemacht.

Im weiteren Verlauf wurden nicht zuletzt aus Gründen der Kostenminimierung mehrere Planungsalternativen erarbeitet und bewertet. Letztendlich entschloss sich der Gemeinderat für die sogenannte Variante 2 (ohne eine Planstraße A, mit Planstraße B und damit reduzierten Verkehrsflächen).

Musterfall für intensive Bürgerbeteiligung

Wie im letzten Bericht erwähnt, fanden innerhalb des Verfahrens zahlreiche Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden und Informationsveranstaltungen mit den Bürgern sowie zwei Offenlagen des Bebauungsplan-Entwurfs statt.

An der Planstraße B hielt der Gemeinderat stets fest. Grundstückseigentümer sprachen sich gegen diese Straße und für eine beidseitige Bebauung des südlichen Teils des Mittelweges aus.

Ein weiteres unabhängiges Gutachten, das in der letzten Gemeinderatssitzung erläutert wurde, konnte jedoch eine beidseitige Bebauung nicht empfehlen. Zum einen würde diese die Dispositionsfreiheit der einzelnen Bauherren nicht gewährleisten; zum anderen müssten die Gebäude in den Hang gesetzt werden. Eine Böschung des Hangs wäre nicht mehr möglich und auch bei terrassierter Bebauung wäre eine Stützwand notwendig. Ohne diese wäre die hangseitige Bebauung nur möglich, wenn die Baubereiche mit einem sehr großen Abstand von 15 Metern oder mehr zum Mittelweg ausgewiesen werden würden.

Gutachter empfiehlt Beibehaltung Planstraße B und Verzicht auf hangseitige Bebauung des Mittelwegs

Die Privaterschließung einer solchen Bebauung kann also we-der aus städtebaulicher noch aus sozialer Sicht empfohlen werden. Es wäre mit Treppenanlagen ein Höhenunterschied von ca. 10 Metern zu überwinden. Den Grundstückseigentümern würde hierdurch ein unverhältnismäßig hoher privater Erschließungsaufwand aufgebürdet.

Auch müssten die entlang des Mittelwegs im Bebauungsplan als zu erhaltende festgesetzten Sukzessionsflächen vollständig abgetragen werden. Sie sollen aber Nahrungs-, Jagd- und Durchzugsgebiet für geschützte Arten sein. Die Vegetationsschicht, die gänzlich entfernt werden müsste, dient außerdem zur Hangsicherung. Ein solcher Eingriff in den Hang sei aus ökologischer Sicht kaum weniger schwerwiegend als die Plan-straße B, erklärte der Gutachter.

Bei einer von einigen Eigentümern geforderten sogenannten „Nullvariante“ (ohne Planstraße B, nur Ausbau von Mittelweg und Eisbergweg ohne beidseitige Bebauung des südlichen Mittelwegs) würden weitere 39 Grundstückseigentümer keine Bauflächen erhalten, müssten aber Gelände für die Verbreiterung des Mittelweges zur Verfügung stellen. Zurück blieben nicht erschlossene Restgrundstücke.

Nachdem das Ergebnis einer Verkehrszählung zwischenzeitlich vorlag, ergab das fortgeführte Schallgutachten, dass der Anteil des Schwerlastverkehrs um 15 % geringer ist als bisher angenommen und damit nur noch bei 5 % liegt. Die Lärmpegelbereiche können um je eine Stufe gemindert werden.

Sachgerechte Abwägung und Transparenz

Bürgermeister Klaus-Dieter Scholz dankte allen Mitwirkenden für deren jahrelange Mühen und Anstrengungen. Es sei gelungen, einen gemeinsamen Nenner zu finden, der möglichst vielen Grundstückseigentümern gerecht werde.

„Für Eigentümer, deren Grundstücke voraussichtlich nicht in das künftige Umlegungsgebiet einbezogen werden, soll ein Ausgleich geprüft werden“, betonte Scholz.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg, der das Planänderungsverfahren über die letzten neun Jahre rechtlich begleitete, bescheinigte der Gemeinde bei der seit 1999 andauernden Änderung des Bebauungsplans „Kirchberg-Mittelweg“ „höchste Transparenz“. Das Verfahren sei in einer für die Öffentlichkeit offenen und korrekten Weise durchgeführt worden.

Nach Abarbeitung der definitiven Belange des Fledermausschutzes wird die Rechtsverbindlichkeit des geänderten Bebauungsplanes durch amtliche Bekanntmachung herbeigeführt.

Information über Umlegung im Herbst 2008

Als ersten Schritt des danach einzuleitenden Umlegungsverfahrens wird das Landratsamt als zuständige Umlegungsstelle eine Anhörung der Grundstückseigentümer über das weitere Verfahren durchführen.

Dies wird in Form einer Informationsveranstaltung voraussichtlich Ende Oktober 2008 geschehen.

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